OLG Köln - Beschluß vom 07.12.2001
16 Wx 242/01
Normen:
BGB §§ 1908i 1836 ;
Fundstellen:
MDR 2002, 763
OLGReport-Köln 2002, 75
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 08.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 305/01
AG Brühl, - Vorinstanzaktenzeichen XVII N 16/01

Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

OLG Köln, Beschluß vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 242/01

DRsp Nr. 2002/11218

Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

Bei der Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer spielen die Stundensätze, die er im übrigen für seine Anwaltstätigkeit verlangen kann, keine Rolle, ebensowenig die Kostenstruktur seines Büros. Ausgehend von den Regelvergütungssätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG, die auch bei vermögenden Betreuten eine wesentliche Orientierungshilfe darstellen, sind die besonderen Umstände des einzelnen Betreuungsfalles nach billigem Ermessen mit zu berücksichtigen. Dabei dürfte eine um 100% erhöhte Vergütung gegenüber dem Regelsatz des BVormVG auch bei besonderen Schwierigkeiten des Betreuungsgeschäfts angemessen und ausreichend sein.

Normenkette:

BGB §§ 1908i 1836 ;

Gründe: