SchlHOLG - Beschluss vom 05.05.2004
15 WF 122/04
Normen:
BRAGO § 19 ; BRAGO § 25 Abs. 1 ; BRAGO § 25 Abs. 3 ; BRAGO § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2004, 340
Vorinstanzen:
AG Rendsburg - 23 (13) F 287/00 - 10.03.2004,

Rechtsanwaltsgebühren; Dokumentenpauschale - Fotokopiekosten im Unterhaltsrechtsstreit?

SchlHOLG, Beschluss vom 05.05.2004 - Aktenzeichen 15 WF 122/04

DRsp Nr. 2004/11317

Rechtsanwaltsgebühren; Dokumentenpauschale - Fotokopiekosten im Unterhaltsrechtsstreit?

»Umfangreiche Fotokopiekosten sind auch in einem Unterhaltsprozess, in dem üblicherweise schriftsätzlicher Vortrag durch mehr oder weniger umfangreiche Belege ergänzt oder aus Vereinfachungs- und Übersichtlichkeitsgründen sogar ersetzt wird, nicht nach § 27 BRAGO ersatzfähig.«

Normenkette:

BRAGO § 19 ; BRAGO § 25 Abs. 1 ; BRAGO § 25 Abs. 3 ; BRAGO § 27 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Mit ihrem Kostenfestsetzungsantrag vom 4. Dezember 2003 begehren die zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Festsetzung einer Dokumentenpauschale gemäß § 27 BRAGO in Höhe von 68,51 EURO nebst Mehrwertsteuer. Sie haben in der Berufungsinstanz ausweislich der Kostenrechnung vom 20. März 2003 jeweils für das Gericht, die Prozessbevollmächtigten der Klägerin und die Klägerin selbst 3 x 110 = 330 Fotokopien zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Beklagten gefertigt und diese als Anlagen den in der Berufungsinstanz eingereichten Schriftsätzen beigefügt.