OLG Saarbrücken - Beschluss vom 25.03.2009
6 WF 23/09
Normen:
ZPO § 124 Nr. 4;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1616
OLGReport-Saarbrücken 2009, 571
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 19/05

Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 6 WF 23/09

DRsp Nr. 2009/14282

Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

Im Verfahren auf Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe wegen Rückständen bei der Ratenzahlung nach § 124 Nr. 4 ZPO kann auch zu prüfen sein, ob eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einer Partei zum Wegfall der Ratenzahlungspflicht führen könnte. Allerdings bleibt es bei der Anwendung des § 124 Nr. 4 ZPO, wenn die Partei die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt hat, als sie noch leistungsfähig war; spätere Leistungsunfähigkeit ändert daran nichts.

Tenor:

1. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts

- Familiengericht - in Saarlouis vom 12. Februar 2009 - 20 F 19/05 UEUK - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 124 Nr. 4;

Gründe:

I.