I. Die Antragstellerin begehrt die Scheidung der am 27. November 1981 im ehemaligen Jugoslawien geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner; sie hat zugleich - im Wege der Stufenklage - einen Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts als Folgesache anhängig gemacht (Schriftsatz vom 02.06.1998; beim Amtsgericht eingegangen am 08.06.1998 - Bl. 1 ff. d.A. UE -; zugestellt am 19.01. 2002 - Bl. 95 GA -).
Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
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