BGH - Beschluß vom 11.02.1998
XII ZR 262/97
Normen:
EGBGB Art 234 §§ 4, 4a ; ZGB § 299 ;
Fundstellen:
BGHR EGBGB Art. 233 § 7 Abs. 1 Ehegatten 1

Rechtsfolgen des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages

BGH, Beschluß vom 11.02.1998 - Aktenzeichen XII ZR 262/97

DRsp Nr. 1998/3520

Rechtsfolgen des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages

Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages konnte durch den Erwerb eines Grundstücks durch einen Ehegatten hälftiges Bruchteilseigentum beider Ehegatten, wie noch in § 299 ZGB vorgesehen, nicht mehr entstehen. Ein Anspruch auf entsprechende Grundbuchberichtigung ist daher nicht gegeben.

Normenkette:

EGBGB Art 234 §§ 4, 4a ; ZGB § 299 ;

Gründe: