Rechtsfolgen des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages
BGH, Beschluß vom 11.02.1998 - Aktenzeichen XII ZR 262/97
DRsp Nr. 1998/3520
Rechtsfolgen des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages
Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages konnte durch den Erwerb eines Grundstücks durch einen Ehegatten hälftiges Bruchteilseigentum beider Ehegatten, wie noch in § 299ZGB vorgesehen, nicht mehr entstehen. Ein Anspruch auf entsprechende Grundbuchberichtigung ist daher nicht gegeben.