Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 32.803,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, maximal 4 Prozent, aus 33.927,86 Euro seit 28.11.2019 bis 10.12.2020 und aus 32.803,31 Euro seit 11.12.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW, Audi Q 3, 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WAUZZZ8U1DR047853, zu zahlen.
2. II. III. IV. V. VI.
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