Auf die Berufung der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 21. Oktober 2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum von Januar 2006 bis einschließlich Dezember 2011 einen rückständigen Unterhalt in Höhe von 11.294,92 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
aus 993,96 € seit dem 1.12.2006,
aus 1.048,80 € seit dem 1.12.2007,
aus 1.438,32 € seit dem 1.12.2008,
aus 830,64 € seit dem 1.08.2009,
aus 3.110, 28 € seit dem 1.12.2010
und aus 3.105,60 € seit dem 1.12.2011.
2. 3. 4. II) III)
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