Die jetzt 74 Jahre alte Klägerin ist die Witwe des im November 1990 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Erblassers, der Beklagte eines seiner drei Kinder aus erster Ehe. Die Parteien streiten u.a. um Wertpapiere aus dem Gemeinschaftsdepot des Erblassers und der Klägerin. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Erblasser vereinbarte mit der Klägerin im Jahre 1967 Gütertrennung sowie gegenseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Zugleich setzte er seine Kinder als Erben ein. Den Beklagten bestimmte er später zum Testamentsvollstrecker. Der nicht unvermögenden Klägerin schenkte er 100.000 DM. Außerdem vermachte er ihr den lebenslangen Nießbrauch an seinem Hausgrundstück und Hausrat. Sein Vermögen bestand vor allem aus diesem Grundstück und Wertpapieren, insbesondere Rentenwerten, über mehr als 300.000 DM.
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