Die Kläger sind Eheleute. Der Ehemann ... (Kl) gehört keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die Ehefrau ... (Klin) war bis August 1999 Mitglied der ..., der Beigeladenen. Die Eheleute werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
In der Einkommensteuererklärung 1998 ist als ausgeübter Beruf des Ehemannes ... angeführt, bei der Ehefrau: Hausfrau.
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