I.
Der Antragsteller, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, hat mit der Antragsgegnerin, einer kroatischen Staatsangehörigen, am 16.2.1996 in Würzburg die Ehe geschlossen. Die Parteien, die ihren gemeinsamen ehelichen Wohnsitz in Würzburg hatten, leben nach der Behauptung des Antragstellers seit Anfang April 2000, nach der Behauptung der Antragsgegnerin seit März 2001 getrennt.
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