OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.01.2001
10 UF 186/00
Normen:
BGB § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 974

Regelung des Umgangsrechts abhängig vom Willen des Kindes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2001 - Aktenzeichen 10 UF 186/00

DRsp Nr. 2005/13408

Regelung des Umgangsrechts abhängig vom Willen des Kindes

»1. Kommt es im Umgangsregelungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Regelung der Eltern, kann eine gerichtliche Entscheidung das Umgangsrecht nicht flexibel, gar vom Willen des Kindes abhängig, regeln. Denn eine solche Entscheidung wäre inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollzugsfähig. 2. Ein Besuchsrecht des Vaters mit dem Kind an jedem zweiten Wochenende in der Zeit von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 17 Uhr, ist regelmäßig ausreichend, so dass eine Erweiterung der Umgangsregelung um einen Nachmittag während der Woche nicht in Betracht kommt.«

Normenkette:

BGB § 1684 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 974