Regelunterhalt - Umschreibung von Alttiteln - Anrechnung von Kindergeld
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 8 WF 190/01
DRsp Nr. 2001/16540
Regelunterhalt - Umschreibung von Alttiteln - Anrechnung von Kindergeld
»Die gesetzliche Vertretung eines Kindes ist zu prüfen und ggf. auf Unklarheiten hinzuweisen, damit der Mangel behoben wird. Lautet ein Alttitel sowohl auf Regelunterhalt als auch auf einen konkreten Betrag, ist dieser wegen der daraus resultierenden Widersprüchlichkeit nicht vollstreckbar. Eine Erhöhung oder Herabsetzung (inhaltliche Veränderung) des Alttitels ist unzulässig. Anzurechnendes Kindergeld ist mit dem aktuellen konkreten Betrag auszuweisen; eine abstrakte Anrechnungsformulierung ist unzulässig.«