I.
Die am Januar 1989 geborene Beklagte zu 1) und der am März 1993 geborene Beklagte zu 2) sind aus der durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 9. Januar 2003 - 22 F 276/01 - rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer gesetzlichen Vertreterin und des Klägers hervorgegangen. Beide Beklagten leben im Haushalt ihrer Mutter, die sie versorgt und betreut.
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