OLG Saarbrücken - Beschluss vom 16.02.2004
6 WF 60/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 22.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 318/03

Reichweite der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterhaltspflichtiger Personen gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.02.2004 - Aktenzeichen 6 WF 60/03

DRsp Nr. 2004/5747

Reichweite der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterhaltspflichtiger Personen gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern

Die gegenüber den minderjährigen unverheirateten Unterhaltsberechtigen nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigert unterhaltspflichtige Person hat ihre Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen und muss alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet, dass die berufliche Dispositionsmöglichkeit und freie Entfaltung der Persönlichkeit weitgehend hinter der Elternverantwortung zurücktritt und der Unterhaltspflichtige unter Umständen auch einen Orts- oder Berufswechsel - unter Einschluss seinem beruflichen Werdegang nicht entsprechender Beschäftigungen - in Kauf nehmen muss, um seinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten nachzukommen (BGH, FamRZ 1980, 113, 114).

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am Januar 1989 geborene Beklagte zu 1) und der am März 1993 geborene Beklagte zu 2) sind aus der durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 9. Januar 2003 - 22 F 276/01 - rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer gesetzlichen Vertreterin und des Klägers hervorgegangen. Beide Beklagten leben im Haushalt ihrer Mutter, die sie versorgt und betreut.