I. Die Kläger stammen aus einer am 12.11.1996 geschiedenen Ehe des Beklagten. Sie nehmen ihn auf Zahlung von Unterhalt und Schadensersatz in Anspruch.
Der am 29.04.1952 geborenen Beklagte hat nach dem Hauptschulabschluss eine Lehre als Industriekaufmann absolviert. Vom anschließenden Wehrdienst wurde er wegen einer psychonervalen Leistungsfunktionsstörung nach 5 Monaten als nicht wehrdienstfähig ausgemustert. Von 1980 bis 1983 absolvierte er eine Ausbildung als Krankenpfleger. Nach einer Umschulung zum Bankkaufmann arbeitete er bis 1995 als Verwaltungsangestellter der evangelischen Kirche.
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