Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. November 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen unrichtiger anwaltlicher Auskunft.
Die Klägerin ist Mutter einer im Oktober 2010 nichtehelich geborenen Tochter. Sie beauftragte den Beklagten, der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht ist, mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den Vater ihres Kindes.
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