Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 3. Juli 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Cottbus - Az.
Die Entscheidung über die Kosten der Berufung bleibt dem Gericht des ersten Rechtszuges vorbehalten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.700,00 EUR festgesetzt.
Der am ... Oktober 1940 geborene Antragsteller und die am ... Oktober 1951 geborene Antragsgegnerin, beide deutsche Staatsangehörige, haben am 23. August 2002 vor dem Standesamt in C. die - kinderlos gebliebene - Ehe geschlossen.
Unstreitig leben die Eheleute jedenfalls seit dem 1. November 2007 ununterbrochen getrennt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|