SchlHOLG, Urteil vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 8 UF 120/00
DRsp Nr. 2001/9641
Scheidungsverfahren - Abtrennung der Folgesachen
Eine Abtrennung der Folgesachen kann geboten sein, wenn sich nach einem über zwei Jahre hinziehenden Scheidungsverfahren immer noch nicht nicht absehen läßt, wann über die Folgesachenanträge entschieden werden kann.