SchlHOLG - Urteil vom 08.05.2001
8 UF 120/00
Normen:
ZPO § 623 § 628 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 314
Vorinstanzen:
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 55 F 58/97

Scheidungsverfahren - Abtrennung der Folgesachen

SchlHOLG, Urteil vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 8 UF 120/00

DRsp Nr. 2001/9641

Scheidungsverfahren - Abtrennung der Folgesachen

Eine Abtrennung der Folgesachen kann geboten sein, wenn sich nach einem über zwei Jahre hinziehenden Scheidungsverfahren immer noch nicht nicht absehen läßt, wann über die Folgesachenanträge entschieden werden kann.

Normenkette:

ZPO § 623 § 628 ;

Tatbestand: