SchlHOLG - Urteil vom 20.09.1999 (15 UF 40/98) - DRsp Nr. 2000/4262
SchlHOLG, Urteil vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 15 UF 40/98
DRsp Nr. 2000/4262
»Kommt ein Elternteil für den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes nicht anteilig mit auf, steht § 1612bBGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes auf den gegen den anderen Elternteil gerichteten Barunterhaltsanspruch nicht entgegen.«