SchlHOLG - Urteil vom 28.07.1999 (6 U 14/98) - DRsp Nr. 2000/4264
SchlHOLG, Urteil vom 28.07.1999 - Aktenzeichen 6 U 14/98
DRsp Nr. 2000/4264
»Sollte einem Erben durch Vereinbarung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück des Erblassers der Grundstückserwerb im Erbfall gesichert werden, so kann trotz des durch den Erbfall verursachten Zusammenfallens von Vorkaufsverpflichtung und -berechtigung (sog. Konfusion) in der Person des Erben sich der Erbe dennoch weiter auf die Wirkungen einer zu seinen Gunsten zur Sicherung des Vorkaufsrechts eingetragenen Vormerkung berufen.«