I. Die Parteien streiten um schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
Die am 26. Februar 1971 geschlossene Ehe der Parteien, die seit November 1985 getrennt leben, wurde auf den am 7. Februar 2003 zugestellten Antrag durch Verbundurteil vom 21. November 2003 rechtskräftig geschieden und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt.
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