Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft wegen nicht erbrachter Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch, die in dem Handwerksbetrieb ihres damaligen Ehemannes angefallen sind.
Die Beklagte verbürgte sich am 12.11.1997 der Klägerin gegenüber für alle bestehenden und künftigen Beitragsverpflichtungen ihres Ehemannes W..... H..... G....... bis zu einem Betrag von 77.000,00 DM. Auf den Inhalt der Bürgschaftsurkunde wird Bezug genommen (Bl. 4 ff. GA). Zur damaligen Zeit stand die Beklagte in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Ehemann mit einem Einkommen in Höhe von 3.084,08 DM netto.
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