Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 01.10.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 02.09.2020 -
Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin A. in Kleve Verfahrenskostenhilfe bewilligt,
-soweit sie mit dem Antrag zu 1) laufenden Unterhalt von monatlich 426 € bis einschließlich Oktober 2020 und von monatlich 317 € ab November 2020
-und mit dem Antrag zu 2) rückständigen Unterhalt in Höhe von 2.552,-- €
begehrt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Gerichtskosten werden wegen des nicht unerheblichen Teilerfolges der sofortigen Beschwerde nicht erhoben.
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