Die Antragstellerin begehrt mit der von ihr eingelegten Beschwerde, ihr die alleinige elterliche Sorge auch für das gemeinschaftliche Kind, zu übertragen. Die Ehe der Parteien wurde im Rahmen des hiesigen Verfahrens durch Urteil vom 7. Oktober 1997 rechtskräftig geschieden. Durch Beschluß vom 07.10.1997 wurde u.a. die Folgesache Sorgerecht abgetrennt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt des Sitzungsprotokolls (Bl. 87 ff. d.A.) Bezug genommen.
Die Parteien streiten seit mehreren Jahren um das Sorgerecht für die am geborene X und die am geborene Y.
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