Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller - einem 1992 ohne Begleitung in das Bundesgebiet eingereisten, jetzt 17jährigen afghanischen Staatsangehörigen - Hilfe zum Lebensunterhalt auch während seiner Teilnahme an einem von der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) eingerichteten sog. Basiskursus für Ausländer (BKA) zu gewähren. Das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin führt nicht zu einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung.
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