OVG Hamburg - Beschluß vom 05.04.1995 (Bs IV 21/95)
I. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung ihres (vorläufigen) Betreuers muß ohne Erfolg bleiben. In gerichtlichen Verfahren, in denen - wie hier [...]