Statut für die Abänderung eines ausländischen Unterhaltstitels
OLG Köln, Urteil vom 20.07.2004 - Aktenzeichen 25 UF 24/04
DRsp Nr. 2005/13996
Statut für die Abänderung eines ausländischen Unterhaltstitels
»Hat aufgrund des Wechsels des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von Österreich nach Deutschland ein Statutenwechsel stattgefunden, so richtet sich der Maßstab für die Abänderung des ausländischen Unterhaltstitels nach deutschem Recht.«