AG Erlangen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 XVII 970/02
AG Forchheim, - Vorinstanzaktenzeichen 5 AR 62/02
Stellung des Vorsorgebevollmächtigten im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren - geschlossene Unterbringung
BayObLG, Beschluss vom 31.01.2003 - Aktenzeichen 3Z AR 2/03
DRsp Nr. 2003/3942
Stellung des Vorsorgebevollmächtigten im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren - geschlossene Unterbringung
»Die Stellung eines Vorsorgebevollmächtigten, der einen Betroffenen, für den kein Betreuungsverfahren anhängig ist, geschlossen untergebracht hat, ist im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren der eines Betreuers gleichzusetzen.«