Die Klägerin, geschiedene Ehefrau des Herrn, hat die Beklagte, dessen jetzige zur Zeit getrennt lebende Ehefrau, unter Berufung auf § 1368 BGB auf Herausgabe eines Hausgrundstücks in Frankreich, in Anspruch genommen, weil ihr geschiedener Ehemann dieses Grundstück ohne ihre Zustimmung an die Beklagte übertragen habe. Sie hat beantragt,
1. an die Klägerin das Grundstück in XXX./Frankreich herauszugeben, im Falle der Eintragung der Beklagten ins Grundbuch einen Widerspruch einzutragen und das Grundbuch entsprechend zu berichtigen;
2. a) festzustellen, dass die Verfügung in Form des notariellen Kaufvertrages vom 28.11.2000, protokolliert von der Notarin unwirksam ist,
b) festzustellen, dass es der Beklagten bis zur Herausgabe des unter Ziffer 1. genannten Gründstückes verboten ist, weitere Verfügungen über das Grundstück zu tätigen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|