LG Wuppertal, vom 02.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 36/02
Streitwert einer Regressforderung gegen einen Rechtsanwalt auf Zahlung einer Unterhaltsrente
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 24 W 36/02
DRsp Nr. 2005/3804
Streitwert einer Regressforderung gegen einen Rechtsanwalt auf Zahlung einer Unterhaltsrente
»Der Ersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Zahlung einer Unterhaltsrente wegen versäumter Durchsetzung der entspr. Forderung gegen den Unterhaltspflichtigen ist nach § 9ZPO zu bewerten.«