Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 28. Juni 2010 - 43 F 215/07 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 600,00 € festgesetzt. Davon entfallen auf die Berufung des Beklagten 300,00 € und auf die Anschlussberufung des Klägers ebenfalls 300,00 €.
I.
Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|