I.
Die Parteien haben am 26. Juli 1974 geheiratet. Spätestens seit dem 1. Juni 1997 leben sie getrennt. Der Ehemann (Antragsteller) hat vom 1.8.1996 bis 28.02.2003 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, danach Altersrente bezogen. Sein Scheidungsantrag ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 6. Mai 2002 zugestellt worden. Die Ehe der Parteien ist mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 11.2.2003 geschieden, nachdem zuvor die Folgesache Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverbund abgetrennt worden ist.
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