Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde (Spree) vom 5.1.2012 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung B..., Versicherungsnummer ..., zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 5,5179 Entgeltpunkten (Ost) auf sein Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf den 31.1.2009, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung ..., Versicherungsnummer ..., zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,7332 Entgeltpunkten auf ihr Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung B..., bezogen auf den 31.1.2009, übertragen.
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