Die Parteien sind seit 25. April 1991 miteinander verheiratet. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Die Antragsgegnerin hat ein Kind aus einer früheren Ehe.
Im Zusammenhang mit der mittlerweile beendeten Arbeitslosigkeit des Antragstellers kam es zu Auseinandersetzungen, die einmal - im November 1996 auch zu Tätlichkeiten des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin führten. Der Antragsteller versetzte seiner Ehefrau, als beide darüber stritten, ob man an Kirchweih ausgehen solle, drei bis vier Ohrfeigen.
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