Gründe:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Absatz 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
I. Die Berufung ist zulässig.
Sie hat auch in der Sache Erfolg, da die Klägerin zu 1. nicht verlangen kann, daß der Beklagte einen Teil der Kosten ihres Aufenthaltes in Kanada trägt.