Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der Einkommensminderung oder Arbeitslosigkeit
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.1997 - Aktenzeichen 2 UF 170/96
DRsp Nr. 1998/4299
Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der Einkommensminderung oder Arbeitslosigkeit
»Verpflichtet sich ein Unterhaltsschuldner vertraglich, Kindes- und Ehegattenunterhalt in vollem Umfang auch im Falle seiner künftigen Arbeitslosigkeit oder Einkommensminderung weiter zu zahlen, führt dies - in der Regel - weder zur Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 138BGB noch zur Anwendung der Grundsätze über den Fortfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 242BGB). Auch steht die Vorschrift des § 850cZPO der Wirksamkeit der Regelung nicht entgegen. Denn die Pfändungsschutzvorschriften schützen zwar vor übermäßigen Vollstreckungszugriffen, beschränken aber nicht die Verpflichtungsfreiheit des Unterhaltsschuldners.«