OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.09.1997
2 UF 170/96
Normen:
BGB § 1581, 242 ; ZPO §§ 323 850c ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1436
JurBüro 1998, 611
NJWE-FER 1998, 147
OLGReport-Karlsruhe 1998, 202

Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der Einkommensminderung oder Arbeitslosigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.1997 - Aktenzeichen 2 UF 170/96

DRsp Nr. 1998/4299

Übernahme einer Unterhaltsfortzahlungsverpflichtung auch für den Fall der Einkommensminderung oder Arbeitslosigkeit

»Verpflichtet sich ein Unterhaltsschuldner vertraglich, Kindes- und Ehegattenunterhalt in vollem Umfang auch im Falle seiner künftigen Arbeitslosigkeit oder Einkommensminderung weiter zu zahlen, führt dies - in der Regel - weder zur Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 138 BGB noch zur Anwendung der Grundsätze über den Fortfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB). Auch steht die Vorschrift des § 850c ZPO der Wirksamkeit der Regelung nicht entgegen. Denn die Pfändungsschutzvorschriften schützen zwar vor übermäßigen Vollstreckungszugriffen, beschränken aber nicht die Verpflichtungsfreiheit des Unterhaltsschuldners.«

Normenkette:

BGB § 1581, 242 ; ZPO §§ 323 850c ;

Tatbestand