I. Die Betroffene, deren eheliche Wohnung sich im Bezirk des Amtsgerichts Landsberg a. Lech befindet, erlitt im Dezember 1995 eine schwere Hirnblutung.
Nachdem sie im Januar 1996 zur neurologischen Frührehabilitation in das Therapie-Zentrum Burgau aufgenommen worden war, bestellte das Vormundschaftsgericht Günzburg auf eine entsprechende Anregung des Therapie-Zentrums mit einstweiliger Anordnung vom 31.1.1996 für die Betroffene bis 30.7.1996 deren Ehemann zum vorläufigen Betreuer.
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