OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.04.2001
3 UF 217/00
Normen:
BGB § 1671 ;
Vorinstanzen:
AG Friedberg - F 901/99 - 13,

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei unbekanntem Aufenthalt des anderen Elternteils

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 3 UF 217/00

DRsp Nr. 2002/10809

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei unbekanntem Aufenthalt des anderen Elternteils

Im Hinblick darauf, daß der Vater zur Zeit nicht erreichbar ist, ist es zum Wohle der Kinder geboten, das Recht der elterlichen Sorge alleine auf die Mutter zu übertragen, die die Kinder auch betreut.

Normenkette:

BGB § 1671 ;

Gründe: