Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 04.12.2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Wert der Beschwerde: 3000 €
1. Der beschwerdeführende Antragsgegner wendet sich gegen die Übertragung des von beiden Eltern jeweils für sich allein erstrebten Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine eingangs genannte Tochter auf die Antragstellerin, ihre Mutter; zudem erstrebt er die Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge.
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