OLG Köln - Beschluss vom 15.04.2009
4 UF 7/09
Normen:
BGB § 1666;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1762
FuR 2009, 475
MDR 2010, 33
OLGReport-Köln 2009, 734
Vorinstanzen:
AG Brühl, vom 11.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 109/98

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich zweier Kinder auf die Kindesmutter

OLG Köln, Beschluss vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 4 UF 7/09

DRsp Nr. 2009/10419

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich zweier Kinder auf die Kindesmutter

Zeigt sich ein Elternteil (hier: der Vater) weniger tolerant hinsichtlich der Bindung der Kinder an den anderen Elternteil als der andere und ist auch der andere Elternteil (hier: die Mutter) besser in der Lage, die Kinder zu fördern, so ist die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter gerechtfertigt.

Tenor:

I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 11. Dezember 2008 - 35 F 109/08 - wird zurückgewiesen.

Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

II. Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.

III. Der Antragstellerin wird zur Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. C., D-M, beigeordnet.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde des Kindesvaters hat in der Sache keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für O und M die beiden gemeinsamen Töchter der Parteien, auf die Kindesmutter übertragen.