OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.04.2002
10 UF 13/02
Normen:
ZPO § 621e ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 1687 ;
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 10.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 85/00

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Anschluss an das Wechselmodell (14-tägiger Aufenthalt)

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2002 - Aktenzeichen 10 UF 13/02

DRsp Nr. 2003/11565

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Anschluss an das Wechselmodell (14-tägiger Aufenthalt)

1. Die Kontakte der Kinder zu den Eltern dürfen nicht nur allein spielerischer Natur sein; vielmehr bedürfen die Kinder einer stärkeren Regulierung. 2. Für die Beibehaltung des so genannten Wechselmodells spricht nicht, dass sich auch nach den Feststellungen des Sachverständigen die Kinder völlig unauffällig entwickelt haben und keine Entwicklungsstörungen aufweisen. 3 .Dafür, dass die Kinder künftig nur noch bei einem Elternteil wohnen und den anderen besuchen, spricht auch, dass keine gesicherten Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich ein Wechselmodell, das nicht allein für eine Übergangsphase nach der Trennung der Eltern, sondern über längere Zeiträume hinweg praktiziert wird, auf die Kinder auswirkt. 4. Vor diesem Hintergrund ist dem so genannten Eingliederungs- bzw. Domizil- oder Residenzmodell der Vorzug zu geben, das zu einer Strukturierung und Regulierung der Beziehungen zwischen Kindern und Eltern führt.

Normenkette:

ZPO § 621e ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 1687 ;

Entscheidungsgründe: