Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird ihm unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Neuruppin - Familiengericht - vom 29.01.2008 - Az: 52 F 379/07 - und unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus Neuruppin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, soweit er eine Abänderung der Urkunde des Landkreises O., Jugendamt vom 06.02.1997 - UR-Nr. 052/1997 - dahingehend begehrt, dass er nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen monatlichen Unterhalt zu zahlen, der im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2007 über den Betrag von 173,00 €, im Jahre 2008 über den Betrag von 228,00 € und ab 01.01.2009 über den Betrag von 218,00 € hinaus geht.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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