I. Unter Zurückweisung der als sofortige Beschwerde zu behandelnden "Beschwerde" des Klägers im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 10. November 2008 - 22 F 455/08 UK - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S., <Ort>, insoweit bewilligt, als er mit seiner Abänderungsklage vom 2. Oktober 2008 eine Herabsetzung des Kindesunterhalts für die Zeit ab 1. August 2008 erstrebt.
II. Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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