I.
Der Beteiligte zu 1 hat die Beteiligte zu 2 im Jahr 1985 geheiratet; die Ehe wurde 1990 geschieden. Aus ihr ist das 1985 geborene Kind (Beteiligter zu 3) hervorgegangen, das in der Familie der wiederverheirateten Mutter lebt. Der Beteiligte zu 1 hat am 16.8.1996 seine zweite Ehefrau geheiratet; sie hat die Kinder A, geboren 1985, B, geboren 1988, und C, geboren 1990, in die Ehe mitgebracht. Die Kinder und ihre Mutter leben seit März 1993 mit dem Beteiligten zu 1 zusammen.
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