Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt - Familiengericht - vom 11.08.2008 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt - Rechtspflegerin - vom 19.12.2007 (Bl. 35 PKH-Heft) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Rechtsanwalt Dr. W. H. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden gemäß Antrag vom 29.06.2007 (Bl. 17ff PKH-Heft) auf EUR 1.252,71 festgesetzt.
Die Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde sind gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
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