I. Der im Jahre 1940 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die im Jahre 1938 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) haben im Jahre 1968 die Ehe geschlossen. Beide Parteien sind Ärzte; die Ehefrau übte ihren Beruf wegen eines Augenleidens seit dem Jahre 1982 nicht mehr aus. Der Scheidungsantrag des Ehemannes wurde der Ehefrau am 30. Juni 1983 zugestellt.
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