Die am ... Mai 1987 und ... Oktober 1992 geborenen Klägerinnen sind die Töchter der Beklagten. Sie nehmen die Beklagte auf Zahlung von Kindesunterhalt seit dem 01.04.2002 in Anspruch. Beide Klägerinnen sind noch Schülerinnen ohne eigenes Einkommen.
Die Beklagte beruft sich auf Leistungsunfähigkeit.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|