I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 16. Oktober 2013 - Az.
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung ... (Versicherungskonto Nr. ...) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 1,2579 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf das Ende der Ehezeit am 28. Februar 2002, übertragen.
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