OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.01.2005
9 UF 124/04
Normen:
ZPO § 517 ; ZPO § 520 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2 ; ZPO § 621e Abs. 1 ; ZPO § 621e Abs. 3 ; BGB § 1684 ; FGG § 13a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG St. Wendel, vom 29.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 235/04

Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.01.2005 - Aktenzeichen 9 UF 124/04

DRsp Nr. 2005/2516

Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Zur Frage des - zeitlich begrenzten - Ausschlusses des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem Kind wegen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere zu der Frage, inwieweit der Wille des Kindes, keinerlei Kontakt mit dem Vater zu pflegen, zu beachten ist

Normenkette:

ZPO § 517 ; ZPO § 520 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2 ; ZPO § 621e Abs. 1 ; ZPO § 621e Abs. 3 ; BGB § 1684 ; FGG § 13a Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am Mai 1991 geschlossene Ehe der Kindeseltern ist durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 2. Juni 1997 - 16 F 317/96 - geschieden. Die elterliche Sorge für den aus der Ehe hervorgegangenen Sohn T. H., geboren am Mai 1993, wurde anlässlich der Scheidung der Antragsgegnerin übertragen.