I.
Die am Mai 1991 geschlossene Ehe der Kindeseltern ist durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 2. Juni 1997 - 16 F 317/96 - geschieden. Die elterliche Sorge für den aus der Ehe hervorgegangenen Sohn T. H., geboren am Mai 1993, wurde anlässlich der Scheidung der Antragsgegnerin übertragen.
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