OLG Stuttgart - Beschluss vom 03.02.2004
8 WF 114/03
Normen:
ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1220

Umschreibung des Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsverpflichteten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.2004 - Aktenzeichen 8 WF 114/03

DRsp Nr. 2004/19894

Umschreibung des Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsverpflichteten

Ein Unterhaltstitel kann auf den Erben des Unterhaltsschuldners umgeschrieben werden, soweit dieser durch den Erbgang in die Unterhaltspflicht eintritt.

Normenkette:

ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1220