OLG Köln - Beschluss vom 13.06.2019
21 Wx 6/18
Normen:
PStG § 49 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2019, 1551
MDR 2019, 1198
NotBZ 2020, 152
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 07.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 378 III 139/18

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2019 - Aktenzeichen 21 Wx 6/18

DRsp Nr. 2019/10292

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann in eine deutschem Recht unterliegende gleichgeschlechtliche Ehe auch dann umgewandelt werden, wenn die Partner bereits vor dem Eheöffnungsgesetz eine danach in Deutschland vollwirksam gewordene Ehe in Frankreich geschlossen haben

Tenor

Die Beschwerden der Beteiligten zu 3.) und 4.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.08.2018 (378 III 139/18) werden zurückgewiesen.

Der Wert der Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

PStG § 49 Abs. 1;

Gründe

I.